Zu den Maßen der baulichen Nutzung zählen die
• GRZ (Grundflächenzahl) oder GR = zulässige Grundfläche,
• GFZ (Geschossflächenzahl) oder GF = Geschossfläche,
• H (Höhe der baulichen Anlagen),
• Z (Zahl der Vollgeschosse) sowie die
• BMZ (Baumassenzahl) oder BM = Baumasse.
In einem Bebauungsplan muss stets die GRZ bzw. GR festgesetzt werden, sowie entweder H oder Z, wenn das Landschaftsbild erhalten bleiben soll. Im Flächennutzungsplan können GFZ oder BMZ und H dargestellt werden.