Maschinenlärmschutzverordnung

07.03.2024 | Lexikon

Die Maschinenlärmschutzverordnung dient dem Schutz vor Lärm aus der Nachbarschaft in Wohngebieten.
Hiernach dürfen zum Beispiel in reinen Wohngebieten keine lärmintensiven Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7:00 Uhr betrieben werden. Hierzu gehören zum Beispiel Laubbläser, Müllsammelfahrzeuge, Vertikutierer und rollbare Müllbehälter.