Zu den Aufgaben der Gutachterausschüsse gehört es, Marktanpassungsfaktoren zu ermitteln, die sich aus der Differenz von errechneten Sachwerten und bereinigten Kaufpreisen ergeben. Die Sachwerte werden unter Zuordnung der verkauften Immobilien aus dem Gebäudetypenkatalog nach NHK 1995/2000 ermittelt, wobei bestimmte Kosten etwa für Außenanlagen mit pauschalen Prozentsätzen angesetzt werden. Eine Besichtigung der zu bewertenden Objekte findet in der Regel nicht statt. Die ermittelten Marktanpassungsfaktoren, die positiv oder negativ sein können, ergeben sich aus der Formel:
Kaufpreis : Sachwert = Marktanpassungsfaktor
Der Sachverständige kann den Marktanpassungsfaktor bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines „Sachwertobjektes“ allerdings nicht ungeprüft übernehmen. Er muss vielmehr die besonderen Merkmale des Bewertungsobjektes berücksichtigen und den Anpassungsfaktor gegebenenfalls korrigieren.