Maritime Raumordnung

06.03.2024 | Lexikon

Am 26.09.2009 ist die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Raumordnung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt BGBl. I S.3107). Diese schafft planungsrechtliche Grundlagen für unterschiedliche Nutzungen der deutschen AWZ in der Nordsee – für die Offshore-Windenergie-Wirtschaft, aber auch für Fischerei, Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Verlegung von Seekabeln und Rohrleitungen sowie Aquakulturen. Auch Forschung und Meeres-Umweltschutz werden berücksichtigt. Die in der Verordnung niedergelegte Raumordnung sorgt für größere Planungssicherheit insbesondere im Bereich der Offshore-Windenergie-Nutzung und reduziert Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzern.

Der Raumordnungsplan AWZ Nordsee räumt der Offshore-Windenergie in den drei Gebieten „Östlich Austerngrund“, „Nördlich Borkum“ und „Südlich Amrumbank“ höchste Priorität gegenüber allen anderen Nutzungsinteressen ein. Alle nicht mit der Windenergienutzung zu vereinbarenden Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen.

Die drei Vorranggebiete nehmen eine Fläche von circa 880 Quadratkilometer ein. Bei voller Ausnutzung dieses Potentials kann dort eine rechnerische Kapazität von bis zu 6.765 Megawatt (bei Verwendung von 5-Megawatt-Anlagen) an Windkraft-Anlagen errichtet werden.

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Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien