Abkürzung für: (Lateinisch) Legum Magister/Magistra, also „Magister der Rechte“.
Das doppelte L bezeichnet den lateinischen Plural. „Rechte“ ist hier ursprünglich als Oberbegriff für das weltliche und das Kirchenrecht zu verstehen. Die Abkürzung wird in der englischen Sprache verwendet und bezeichnet einen Studienabschluss von Juristen. Mit diesem akademischen Grad wird in vielen englischsprachigen Ländern ein Postgraduierten-Studium abgeschlossen, also eine tiefergehende Studienphase für Personen, die bereits ein abgeschlossenenes (Grund-)Studium absolviert haben. Der Grad wird hinter dem Namen der Person geführt.
Die Dauer eines LL.M.-Studienganges liegt meist bei zwei bis vier Semestern, der Inhalt variiert je nach Hochschule und Land.
Das deutsche Hochschulrahmengesetz ermöglicht als zusätzliche, postgraduierte Studiengänge die Varianten Aufbaustudium, Ergänzungsstudium und Zusatzstudium. Deren genauer Inhalt ist gesetzlich nicht definiert. Meist wird hier eine Spezialisierung auf einen bestimmten Rechtsbereich angeboten. Einige deutsche Universitäten bezeichnen diese Studiengänge als LL.M.-Studiengänge.