Liquidität

06.03.2024 | Lexikon

Unter der Liquidität versteht man Zahlungsfähigkeit. Zur Aufrechterhaltung dieser Zah­lungs­fä­hig­keit müssen Mittel bereitstehen, über die sofort verfügt werden kann. Tritt wegen des Mangels an Liquidität ein Zustand der Zah­lungs­un­fä­hig­keit ein, muss Insolvenz angemeldet werden. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann auf Antrag des Betroffenen Insolvenz beantragt werden.

Der Liquiditätsgrad ist neben der Rentabilität eine wichtige Un­ter­neh­mens­kenn­zahl. Un­ter­schie­den wird zwischen ver­schie­den­en Liquiditätsgraden (Verhältnisse von Barmitteln, kurzfristigen Forderungen oder dem Umlaufvermögen zu den entsprechenden kurzfristigen Verbindlichkeiten). Überliquidität vermindert die Rentabilität.

Bei Fonds besteht die Liquidität in frei verfügbaren Mitteln im Rahmen des Fondsvermögens. Die Immo­bi­lien­fonds­ge­sell­schaf­ten dürfen maximal 49 Prozent des Sonder­ver­mö­gens liquide halten. Da manche Gesellschaften in der Vergangenheit bis dicht an diese Grenze gestoßen sind (Grund: mangelnde Auswahl an geeigneten Objekten), gab es zeitweilig sogar einen Vertriebsstopp.