Unter der Liquidität versteht man Zahlungsfähigkeit. Zur Aufrechterhaltung dieser Zahlungsfähigkeit müssen Mittel bereitstehen, über die sofort verfügt werden kann. Tritt wegen des Mangels an Liquidität ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit ein, muss Insolvenz angemeldet werden. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann auf Antrag des Betroffenen Insolvenz beantragt werden.
Der Liquiditätsgrad ist neben der Rentabilität eine wichtige Unternehmenskennzahl. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Liquiditätsgraden (Verhältnisse von Barmitteln, kurzfristigen Forderungen oder dem Umlaufvermögen zu den entsprechenden kurzfristigen Verbindlichkeiten). Überliquidität vermindert die Rentabilität.
Bei Fonds besteht die Liquidität in frei verfügbaren Mitteln im Rahmen des Fondsvermögens. Die Immobilienfondsgesellschaften dürfen maximal 49 Prozent des Sondervermögens liquide halten. Da manche Gesellschaften in der Vergangenheit bis dicht an diese Grenze gestoßen sind (Grund: mangelnde Auswahl an geeigneten Objekten), gab es zeitweilig sogar einen Vertriebsstopp.