Beim Sachwertverfahren wird in der SW-RL und in der ImmoWertV (§ 23) ein lineares Wertminderungsmodell empfohlen.
Mit folgender Gleichung wird eine prozentuale Wertminderung berechnet, die über die gesamte Nutzungsdauer eines Bewertungsobjektes kontinuierlich linear ansteigt:
$$ w = frac{d-r}{d} times 100 $$
w = Wertminderung (in %)
r = Restnutzungsdauer (u. U. bei Modernisierung verlängert)
d = Gesamtnutzungsdauer