Leerstand, Bewertung

07.03.2024 | Lexikon

Bei der Bewertung von Leerständen von Renditeobjekten und Immobilien deren Verkehrswerte schwerpunktmäßig mit dem Ertragswertverfahren ermittelt werden, kann grob unterschieden werden zwischen

• kurzfristigem Leerstand
• mittel- und langfristigem Leerstand

Unter einem kurzfristigem Leerstand versteht man den fluktuationsbedingten Leerstand, der z.B. bei einem Mieterwechsel entsteht. Der Zeitraum dieses Leerstandes liegt im Allgemeinen zwischen 1 und 3 Monaten. Im Verkehrswertgutachten wird er im Ertragswertverfahren durch den Ansatz eines Mietausfallwagnisses bei der Berechnung der Bewirtschaftungskosten berücksichtigt (ImmoWertV, §19, Abs. 2, Pkt. 3).

Bei mittlerem- und langfristigem Leerstand können die Ertragsausfälle durch einen sogenannten „negativen Sonderwert“ berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass nicht nur die Miet- oder Pachtausfälle in Ansatz gebracht werden dürfen, sondern auch die möglichen Aufwendungen für die Betriebskosten in der Zeit des Leerstandes sowie für die Vermarktung des Objektes. Auch sind die Kosten für die Flächenaufbereitung anzusetzen, sofern sie nicht marktüblich von einem gewerblichen Mieter getragen werden oder sie einer weitgehenden Modernisierung des Objektes gleich kommen.

Bei Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen stellt ein Leerstand beim Verkauf keinen Nachteil, sondern den Normalfall dar. Diese Immobilien werden überwiegend zur Eigennutzung erworben, und da ist die freie Verfügbarkeit oft Voraussetzung für den Kauf. Vermietete Immobilien dieser Art erzielen am Markt meist deutlich geringere Preise als frei verfügbare.