Lastenzuschuss

06.03.2024 | Lexikon

Der Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümer entspricht dem Mietzuschuss für Mieter. Beide Zuschüsse sind Wohngeld. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der monatlichen Belastung durch den Kapitaldienst (Zins und Tilgung).

Hinzugerechnet werden Instandhaltungskosten (15 Euro pro m2 im Jahr), tatsächlich bezahlte Verwaltergebühren sowie die Grundsteuer. Der Lastenzuschuss wird auf Antrag von der zuständigen Behörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bewilligt.

Gesetzliche Grundlage für die Beantragung eines Lastenzuschusses ist das Wohngeldgesetz vom 24. September 2008, zuletzt geändert am 3.4.2013. Berechtigte Empfänger eines Lastenzuschusses sind Eigentümer, erbbau- und nießbrauchberechtigte natürliche Personen, die ihr Wohneigentum selbst nutzen. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Belastung und des Gesamteinkommens ab.

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