Landkreis

07.03.2024 | Lexikon

Der Landkreis ist ein Gemeindeverband, der mehrere Gemeinden und Städte umfasst. Verwaltungsleiter ist der Landrat. Beschlussfassungsorgan ist der Kreistag, der aus gewählten Kreistagsabgeordneten besteht. Er ist zuständig für den Unterhalt von Einrichtungen und die Erfüllung von Aufgaben, die den Wirkungshorizont der Gemeinden dieses Landkreises überschreiten, z.B. der Bau von Kreisstraßen, das Schulwesen (z.B. Berufsschulen), der Unterhalt von Polizeistationen usw.

Der Landkreis wird finanziert durch Gemeindeumlagen der zugehörigen Gemeinden, basierend auf dem Haushaltplan. Dabei kann der Landkreis mehr beanspruchen, als er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Mit diesen Mehreinnahmen können finanzschwache Gemeinden unterstützt werden.

Die kreisfreien Städte haben ihre originären Gemeindeaufgaben zu erfüllen und sind gleichzeitig für die Kompetenzen zuständig, die Landkreise inne haben. In Deutschland gibt es insgesamt 295 Landkreise und 107 kreisfreie Städte.