Landesentwicklungsprogramm

07.03.2024 | Lexikon

Ein Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird teilweise auch als Landesraumordnungsprogramm bezeichnet. Mit einem solchen Programm treffen die einzelnen Bundesländer Festlegungen zur längerfristigen Raumordnungsplanung. Es gilt für das betreffende Bundesland und legt die Ziele fest, die im Rahmen der Raumordnung in einem gewissen Zeitraum – etwa den nächsten zehn Jahren – erreicht werden sollen.

In Bayern etwa stellt das Landesentwicklungsprogramm ein raumordnerisches Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung dar: Es definiert die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele.

Das Bayerische LEP wurde 1976 erstmals erstellt. Am 1. September 2013 ist wieder einmal eine überarbeitete Fassung in Kraft getreten. Das rege diskutierte LEP schreibt ein System der Zentralen Orte fest; Zentralität heißt hier, dass eine Stadt Dienstleistungen und Güter für das Umland vorhält. Unabhängig von diesem System dürfen Nahversorgungsbetriebe mit bis zu 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche in jeder bayerischen Gemeinde angesiedelt werden – dies soll die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs verbessern.