Kontaktmittler

06.03.2024 | Lexikon

Gute Geschäftsbeziehungen beruhen auf guten Kontakten. Dieser Grundsatz gilt auch für das Maklergeschäft. Im Rah­men der Auftragsakquisition kommt es darauf an, dass der Makler in ein Netzwerk integriert ist, aus dem sich Auf­träge durch Empfehlung generieren. Der Kontaktmittler stellt durch Kontaktvermittlung Geschäftsbeziehungen zwi­schen dem Makler und dem Maklerkunden her.

Man unterscheidet dabei zwischen der passiven und ak­ti­ven Kontaktvermittlung. Passiv ist sie, wenn Personen und Institutionen damit einverstanden sind, dass man sich auf sie bei der Auftragsakquisition beruft. Von aktiver Kon­takt­ver­mittlung wird gesprochen, wenn der Kontakt­ver­mitt­ler von sich aus Empfehlungen für die Beauftragung eines be­stimmten Maklers an seine Geschäftsfreunde bzw. Be­kann­ten abgibt. Der Makler honoriert die Empfehlung mit einer kleinen Tipp-Provision, die auch die Form eines kleinen Geschenkes annehmen kann.

Kontaktvermittlung findet allerdings dort ihre Grenze, wo der Kontaktmittler selbst ein verdecktes geschäftliches Interesse an der Beauftragung eines Maklers hat, etwa auf Grund einer zugesagten nicht unerheblichen Provisions­be­tei­li­gung (ausgenommen „Tipp-Provisionen“) oder gar auf Grund eines wie auch immer gearteten Ab­hängig­keits­ver­hält­nisses des Maklers vom Kontaktvermittler.