Gute Geschäftsbeziehungen beruhen auf guten Kontakten. Dieser Grundsatz gilt auch für das Maklergeschäft. Im Rahmen der Auftragsakquisition kommt es darauf an, dass der Makler in ein Netzwerk integriert ist, aus dem sich Aufträge durch Empfehlung generieren. Der Kontaktmittler stellt durch Kontaktvermittlung Geschäftsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Maklerkunden her.
Man unterscheidet dabei zwischen der passiven und aktiven Kontaktvermittlung. Passiv ist sie, wenn Personen und Institutionen damit einverstanden sind, dass man sich auf sie bei der Auftragsakquisition beruft. Von aktiver Kontaktvermittlung wird gesprochen, wenn der Kontaktvermittler von sich aus Empfehlungen für die Beauftragung eines bestimmten Maklers an seine Geschäftsfreunde bzw. Bekannten abgibt. Der Makler honoriert die Empfehlung mit einer kleinen Tipp-Provision, die auch die Form eines kleinen Geschenkes annehmen kann.
Kontaktvermittlung findet allerdings dort ihre Grenze, wo der Kontaktmittler selbst ein verdecktes geschäftliches Interesse an der Beauftragung eines Maklers hat, etwa auf Grund einer zugesagten nicht unerheblichen Provisionsbeteiligung (ausgenommen „Tipp-Provisionen“) oder gar auf Grund eines wie auch immer gearteten Abhängigkeitsverhältnisses des Maklers vom Kontaktvermittler.