Zu den originären kommunalen Steuern gehören die Gewerbe- und die Grundsteuern. Sie unterstehen dem Verwaltungsrecht der Kommunen. Durch Festsetzung von Hebesätzen können sie das Steueraufkommen in gewissem Umfang verändern.
Die Gemeinden können aber zusätzlich örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer und so weiter) erheben. Die durch Abgaben finanzierte Einnahme pro Einwohner ist höchst unterschiedlich.
Sie lag im Jahr 2011 in den westdeutschen Großstädten (München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg) bei über 700 Euro pro Einwohner. In den ländlichen Räumen liegt das mittlere Steuereinkommen der Gemeinden bei etwa 250 Euro (neue Bundesländer) beziehungsweise 500 Euro (alte Bundesländer) Durch ein Finanzausgleichssystem werden diese Unterschiede etwas geglättet. Die steuerlichen Grundlagen der Gemeinden sind weitgehend im Grundgesetz verankert.