Jahreseinkommen (Wohngeld)

06.03.2024 | Lexikon

Das Jahreseinkommen dient als Rechengröße zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung auf Wohngeld. Das zum 01.01.2009 geänderte Wohngeldgesetz (WoGG) versteht unter Jahreseinkommen die Summe der positiven Einkünfte (im Sinne des Einkommenssteuergesetzes) jedes Familienmitgliedes. Dabei findet kein Ausgleich mit negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten oder negativen Einkünften des mit dem Antragsteller zusammen veranlagten Ehegatten statt.

Ausdrücklich ins Jahreseinkommen einbezogen sind dabei zum Beispiel:

  • Steuerfreie Versorgungsbezüge,
  • einkommensabhängige steuerfreie Versorgungsbezüge für Wehr-, Zivildienst- und Kriegs-Beschädigte sowie -Hinterbliebene,
  • Teile von Leibrenten, die den Ertragsanteil oder den besteuerten Anteil übersteigen,
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss-Gesetz,
  • steuerfreie Krankentagegelder.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, vergleiche § 14 WoGG.

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