Haushaltsrechnung

07.03.2024 | Lexikon

Bei der Prüfung des Kreditantrages wird neben anderen Methoden oft eine sogenannte Haushaltsrechnung durchgeführt bzw. vom Kreditinstitut gefordert. Dieses Verfahren ist besonders bei Krediten ohne Eigenkapital (Vollfinanzierungen) beliebt. Dabei werden vom Nettoeinkommen des Haushalts des Kreditnehmers die Kreditraten für die in Frage stehende Finanzierung subtrahiert. Ebenso werden weitere Leasing- oder Kreditraten (Fahrzeuge, Möbel), die Betriebskosten für das Kaufobjekt und eine Pauschale für die Lebenshaltung abgezogen. Auch Versicherungsbeiträge, laufende Mieten und Unterhaltsverpflichtungen werden berücksichtigt. Geht diese Haushaltsrechnung positiv aus, bestehen Chancen auf einen Kredit.

Um eine Haushaltsrechnung korrekt durchzuführen, empfiehlt sich nicht nur Ehrlichkeit. Zunächst sollte der künftige Immobilienkäufer selbst einen realistischen Eindruck über seine Situation gewinnen – beispielsweise durch Betrachtung seiner Kontoauszüge der letzten sechs Monate. Regelmäßige Ausgaben aller Art sind bei der Rechnung zu berücksichtigen. Kindergeld ist auf der Einnahmenseite zu vermerken.

Die Miete sollte so angegeben werden, wie sie aus dem Mietvertrag hervorgeht. Kommt ein Teil des Betrages vom Konto eines Lebensgefährten, muss dies mit Mietvertrag und Kontoauszügen beweisbar sein.

Unterstützt wird die Haushaltsrechnung durch weitere Verfahren der Bonitätsprüfung, zum Beispiel die Prüfung des Score-Wertes des Darlehensnehmers und seiner beruflichen Situation.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien