Hausbankenprinzip

06.03.2024 | Lexikon

Das Hausbankenprinzip besagt, dass ein Unternehmen im Interesse der für Kreditvergaben erforderlichen Transparenz grundsätzlich Kunde einer Hausbank „vor Ort“ sein soll, bei der alle Konten geführt werden und wo der gesamte Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Besonders wichtig ist das Hausbankenprinzip, wenn Fördermittel der öffentlichen Hand beansprucht werden können. Da die Förderbanken des Bundes und der Länder über keine Filialnetze verfügen, muss die Beantragung und Verwaltung der Fördermittel (Auszahlung, Abwicklung von Förderdarlehen) an die Hausbank übertragen werden, die die Fördermittel erhält. Die Hausbanken übernehmen für die von den Förderbanken gegebenen Mittel auch die Haftung.