Grenzsteuersatz

06.03.2024 | Lexikon

Der Steuertarif nennt je nach Einkommenshöhe den Grenzsteuersatz. Er liegt zwischen dem Eingangssteuersatz (von 2009 an = 14 Prozent – beginnend mit einer Überschreitung des Grundfreibetrages– und dem Spitzensteuersatz, von 2005 an einheitlich 42 Prozent sowie ab 2007 ab 250.001 Euro / 500.001 Euro 45 Prozent.

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch der letzte verdiente Euro steuerlich belastet wird. Die durchschnittliche Steuerbelastung fällt jedoch immer geringer aus. Der Spitzensteuersatz ist der höchstmögliche Grenzsteuersatz.

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