Es handelt sich im deutschen Recht um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, die in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat. Der Komplementär, der üblicherweise persönlich unbeschränkt haftet, ist hier eine juristische Person, z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ziel ist es, das Haftungsrisiko der Kommanditisten und Komplementäre auf das Stammkapital der GmbH (25.000 Euro) zu beschränken.
Obwohl die GmbH & Co im Wesentlichen eine Personengesellschaft ist, wird sie in bestimmten Fällen wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Beispiele:
- Nach § 130a HGB ist die GmbH & Co verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.
- Nach § 264a HGB gelten die Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Kapitalgesellschaften auch für die GmbH & Co.