Globalpauschalvertrag

07.03.2024 | Lexikon

Bei einem Globalpauschalvertrag wird die Leistung nicht detailliert erfasst wie bei einem Detailpauschalvertrag. Vielmehr wird sie lediglich „global“ beschrieben. Dazu wird häufig nur die Funktion angegeben, die das Werk haben soll.

Beispiel:
Die Parteien schließen einen Bauvertrag über „Ein Stück Gartenpforte mit dahinterliegendem 12-stöckigem Wohnhaus.“

Der Unternehmer schuldet den Erfolg. Am Ende seiner Arbeiten muss er eine funktionsfähige Gartenpforte vor einem 2-stöckigen Wohnhaus abliefern. Was alles dazu gehört und welche einzelnen Arbeitsschritte für diesen Erfolg zu gehen sind, muss der Unternehmer selbst überlegen und planen.

Der Globalpauschalvertrag lässt kaum Spielraum für Nachträge. Dies ergibt sich aus der Natur des Vertrags und den Pflichten des Unternehmers. Grundsätzlich ist für den vereinbarten Preis jede Leistung zu erbringen, die nötig ist, um den global vereinbarten Erfolg zu erreichen.

Häufig enthalten auch Einheitspreisverträge global bzw. funktional ausgeschriebene Positionen.

Beispiele:

  • Ein Stück Baustelleneinrichtung
  • Rohre – einschließlich aller Form- und Verbindungsstücke
  • Betondecken – einschließlich der erforderlichen Bewehrung,
  • – einschließlich der notwendigen Gerüste

Der Unternehmer, der zum Beispiel für die Ausführung seiner Arbeiten ein zusätzliches Gerüst benötigt, bekommt dafür bei dieser Art der Ausschreibung keine zusätzliche Vergütung.