Als Gewerk bezeichnet man im Baugewerbe die Gesamtheit der Tätigkeiten, die zu einem Bauleistungsbereich gehören. Auflistungen der verschiedenen Gewerke finden sich in der VOB/C oder dem Standardleistungsbuch (StLB). Letzteres listet 69 Gewerke des Baugewerbes auf.
Beispiele für Gewerke nach dem Standardleistungsbuch:
• Gerüstarbeiten
• Erdarbeiten
• Landschaftsbauarbeiten
• Spezialtiefbauarbeiten
• Mauerarbeiten
• Zimmer- und Holzbauarbeiten
• Dachdeckungsarbeiten
• Verglasungsarbeiten
• Tapezierarbeiten
Genaue Leistungsbeschreibungen der verschiedenen Einzelbereiche der Gewerke können dem „Standardleistungsbuch (StLB)“ entnommen werden. Teilleistungen in einem Gewerk werden auch als Baulose bezeichnet.