Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern

06.03.2024 | Lexikon

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. hat 2006 die bis dahin geltenden Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern neu gefasst. Es handelt sich um eine freiwillig anzuerkennende Rechtsgrundlage für Gemeinschaftsgeschäfte, in der die Rechte und Pflichten der Gemeinschaftsgeschäftspartner geregelt sind. Hierzu zählen Regeln über das

  • Zustandekommen eines Gemeinschaftsgeschäftes,
  • Voraussetzungen eines Gemeinschaftsgeschäftes,
  • Inhalte des Angebots zum Gemeinschaftsgeschäft,
  • Freiheit zum Abschluss mit eigenen Kunden,
  • Bearbeitungsregeln,
  • Unterrichtungspflichten,
  • Angebotsprioritäten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Angebotsbedingungen,
  • Provisionsaufteilung und Geltendmachung der Provision,
  • Regeln zum Kunden- und Objektschutz,
  • Auslegung der Regeln und abweichende Vereinbarungen,
  • Verstöße gegen die Geschäftsgebräuche,
  • Verpflichtung bei Meinungsverschiedenheiten.

Vielfach sind diese Regeln von Immobilienbörsen und Maklerkooperationen als Basisregeln übernommen worden, verbunden mit eigenen zusätzlichen Regelvorstellungen für die Zusammenarbeit.