Gesamtrechtsnachfolge

06.03.2024 | Lexikon

Als Gesamtrechtsnachfolge wird der Übergang eines Vermögens mit allen Rechten und Pflichten auf den Gesamtnachfolger bezeichnet. Gesamtrechtsnachfolger sind beispielsweise die Erben. Sie werden Eigentümer des Vermögens des Erblassers. Gehört zum Vermögen auch ein Grundstück, muss das unrichtig gewordene Grundstück berichtigt werden.

Der Gesamtrechtsnachfolger kann die steuerliche Abschreibung des Rechtsvorgängers fortführen.
Wird eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH, in eine andere Kapitalgesellschaft – z.B. eine AG – umgewandelt, findet auch hier eine Gesamtrechtsnachfolge statt.

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