Gesamteinkommen (Wohngeld)

06.03.2024 | Lexikon

Das Gesamteinkommen ist ein Begriff aus § 13 des Wohn­geld­gesetzes. Seine Berechnung dient der Feststellung, ob ein An­spruch auf Wohn­geld besteht. Es wird im Wohngeldgesetz (WoGG) als Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Frei­be­träge (§ 17) und der Abzugsbeträge für Unterhalts­leis­tun­gen (§ 18) definiert.

Als monatliches Gesamteinkommen bezeichnet das Gesetz ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien