Gerichtskosten

06.03.2024 | Lexikon

Bei einem Prozess fallen Gerichtskosten an, deren Höhe sich nach dem GKG (Gerichtskostengesetz) richtet. Die Beträge sind vom Streitwert abhängig und deutlich geringer als die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnenden Rechtsanwaltsgebühren. § 34 GKG regelt in einer Tabelle die Höhe einer „vollen Gebühr“.

Bei einem Streitwert bis 500 Euro beträgt diese 35 Euro. Sie erhöht sich z. B. bei einem Streitwert bis 2.000 Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren 500 Euro um 18 Euro. In Anlage 1 des Gesetzes finden sich weitere Tabellen für die verschiedenen vom Gericht erbrachten Dienstleistungen. So kostet ein Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eine halbe Gebühr, mindestens 32 Euro und ein allgemeines Prozessverfahren erster Instanz drei volle Gebühren (Stand August 2013).