Gerichtskasse

06.03.2024 | Lexikon

Nach der Justizbeitreibungsordnung werden dem Bund und den Ländern zustehende Kosten wie Gerichtskosten, Ge­richts­voll­zieher­kosten, Justizverwaltungsabgaben, Pa­tent­amts­kosten usw. durch Vollstreckungsbehörden bei­ge­trie­ben. Bei diesen handelt es sich um die Bei­trei­bungs­stellen der obersten Bundesgerichte, die gesetzlich besonders genannten Behörden und im Übrigen die Gerichtskassen, an deren Stelle aber auch andere Behörden bestimmen können, z. B. Amts-, Staats-, Landeskassen.