Gemeindeordnung (GO)

06.03.2024 | Lexikon

Gemeindeordnungen sind landes-gesetzliche Regelungen, die gewissermaßen als Verfassung der Gemeinden des Bundeslandes angesehen werden können. Die Gemeindeordnungen basieren auf der Selbstverwaltungsgarantie der jeweiligen Landesverfassungen und auf Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie regeln Aufbau, Struktur, Zuständigkeit sowie Rechte und Pflichten der Organe der Kommunalverwaltung (z. B. Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, Bürgermeister, Ortsbeirat). Auch die kommunale Finanzwirtschaft und die staatliche Aufsicht über die Gemeinden werden von der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.

Eine einheitliche Deutsche Gemeindeordnung gab es ab 01.04.1935 im Dritten Reich. Diese diente in erster Linie der Entmachtung der bis dahin existierenden Gemeindeorgane. Eine demokratische Wahl der Gemeindeorgane oder die Durchführung von Abstimmungen im Gemeine- oder Stadtrat waren in dieser Gemeindeordnung nicht vorgesehen.