Gebäudeklassen

07.03.2024 | Lexikon

Gebäudeklassen sind in den Bauordnungen der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Es handelt sich um ein Einteilungsraster nach Höhen und Flächen von Gebäuden und Nutzungseinheiten. Nach der Musterbauordnung gibt es fünf verschiedene Gebäudeklassen:

  • Gebäudeklasse 1 bezieht sich auf freistehende Gebäude mit bis zu sieben Meter Höhe und einer Fläche von 400 Quadratmeter verteilt auf zwei Nutzungseinheiten.
  • Gebäudeklasse 2 bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche genutzte Gebäude mit denselben Maßeinheiten wie Gebäudeklasse 1.
  • Gebäudeklasse 3 bezieht sich auf sonstige Gebäude, wobei lediglich eine Höhenbegrenzung auf sieben Meter vorgeschrieben ist.
  • Gebäude der Gebäudeklasse 4 weisen eine Höhe bis zu 13 Meter auf, wobei die Nutzungseinheiten nicht mehr als 400 Quadratmeter betragen dürfen.
  • Die Gebäudeklasse 5 bezieht sich auf alle sonstigen Gebäude einschließlich unterirdischer Bauwerke.

Bei den Gebäudeklassen 1 bis 4 bezieht sich die Höhenangebe auf die Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsraumes nach unten auf das durchschnittliche Geländeniveau. Der Sinn der Gebäudeklassen-Einteilung besteht darin, dass hierbei jeweils unterschiedliche Anforderungen an zu verwendende Baustoffe und Bauteile beachtet werden müssen. Eine Rolle dabei spielt auch die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile.