Fußleisten

07.03.2024 | Lexikon

Fußleisten verschönern den Übergang zwischen Fußboden und Wand. Es gibt sie aus den verschiedensten Werkstoffen passend zum Bodenbelag. Bei einem Laminat- oder Parkettfußboden dient die Fußleiste auch dazu, die zweckmäßigerweise angebrachte Dehnungsfuge zwischen Fußboden und Wand zu verdecken. Zusätzlich erleichtert die Fußleiste das Reinigen des Fußbodens, da der Schmutz sich nicht im Zwischenraum zur Wand verfangen kann. Die Wand wird durch die Fußleiste vor Stößen durch Möbel geschützt.

Das Fehlen von Fußleisten stellt in mietrechtlicher Hinsicht keinen Mangel des Wohnraumes dar. Wie das Amtsgericht Rheine entschied, bedeutet das Fehlen der Fußleisten in einem einzigen Raum der Mehrzimmerwohnung nur eine geringfügige Beeinträchtigung des ästhetischen Gesamteindrucks. Der Mieter könne in der Wohnung ohne Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder seiner alltäglichen Gewohnheiten leben. Die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch werde nicht oder nur minimal beeinträchtigt (AG Rheine, 27.03.2013, Az. 14 C 230/11)

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien