Flurstück

06.03.2024 | Lexikon

Ein Flurstück ist der Teil einer Flur, der von Linien eingeschlossen und im Kataster mit besonderer Nummer aufgeführt ist. Ein Flurstück darf nicht Flächen aus verschiedenen Grundstücken umfassen. Mehrere Flurstücke können jedoch im Grundbuch ein „Grundstück“ bilden. Das Flurstück ist die kleinste im Liegenschaftskataster erfasste Flächeneinheit.
Das Zuflurstück ist eine Teilfläche, die aus einem Flurstück herausgemessen und mit einem anderen verschmolzen wurde. Abtrennung und Verschmelzung werden unmittelbar hinter­einander ins Grundbuch eingetragen (Bestandteilszuschreibung).