Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

06.03.2024 | Lexikon

Eigentlich: „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen“, Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992. Die EG-Richtlinie weist sogenannte FFH-Gebiete aus, das sind Gebiete mit besonderem Schutz für die Tier- und Pflanzenwelt. Anhang I der Richtlinie enthält verschiedene Typen natürlicher Lebensräume (Habitate), Anhang II Tier- und Pflanzenarten „von gemeinschaftlichem Interesse“.

Im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ muss die Bundesrepublik Deutschland solche Schutzgebiete ausweisen. Die wirtschaftliche Nutzung kann darin eingeschränkt sein; Ausgleichszahlungen sind zumindest bei „unzumutbaren“ Einbußen (z.B. in forstwirtschaftlichen Gebieten) möglich.