Feuerbeständig

07.03.2024 | Lexikon

Von feuerbeständigen Bauteilen spricht man, wenn diese einem Feuer deutlich länger widerstehen, als feuerhemmende Materialien. Die Musterbauordnung von 2002 als Vorlage der Landesbauordnungen befasst sich in § 26 mit den „Allgemeinen Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.“ Nach dieser Vorschrift sind Bauteile nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit zu differenzieren in
• feuerbeständige,
• hochfeuerhemmende und
• feuerhemmende Bauteile.

Feuerbeständige Bauteile werden dort wie folgt beschrieben:

  • Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen,
  • raumabschließende Bauteile müssen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nicht brennbaren Baustoffen besitzen.


Nach der für die Zulassung von Bauteilen wichtigen Norm DIN 4102 Teil 2 steht für „feuerbeständig“ die Feuerwiderstandsklasse F90. Das heißt, dass das Bauteil im Brandfall mindestens 90 Minuten lang seine Funktion behält.

Die neuere europäische Norm DIN EN 13501 enthält abweichende Feuerwiderstandsklassen; sie berücksichtigt jedoch eine größere Zahl von Baustoffklassen und möglichen Kombinationen von Materialeigenschaften.