Fallenstellerparagraph

06.03.2024 | Lexikon

Als Fallenstellerparagraphen bezeichnete man den § 2b des Einkommensteuergesetzes. Er wurde im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes auf Initiative des damaligen Finanzministers Oskar Lafontaine 1999 in das Gesetz eingefügt. Mit der Regelung wurde beabsichtigt, steuerliche Vorteile von Geldanlegern zu verhindern, die in ein Objekt investierten, bei dem die Verluste höher waren als die zu erwartenden positiven Einkünfte. Mittlerweile ist § 2b EStG rückwirkend durch § 15b EStG (Verlustverrechnungsbeschränkung) ersetzt worden.