Einlage, unverzinsliche (Bausparvertrag)

06.03.2024 | Lexikon

Einige Bausparkassen bieten Tarife an, bei denen anstelle einer Abschlussgebühr eine Einlage auf ein unverzinsliches Sonderkonto einbezahlt wird. Diese Einlage wird

  1. bei Verzicht auf das Bauspardarlehen an den Bausparer zurückbezahlt, oder
  2. bei Darlehensauszahlung von der Bausparkasse vereinnahmt.

Diese Verfahrensweise ist besonders für Bausparer in­ter­es­sant, die bei Abschluss noch nicht genau wissen, ob sie den Vertrag zum Bauen verwenden werden.