Einkunftsarten (Einkommensteuergesetz)

06.03.2024 | Lexikon

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Sie werden in Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte eingeteilt. Zu den Einkunftsarten, bei denen Einkünfte aus Gewinnen ermittelt werden, gehören die Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 – 14a EStG),
  • Gewerbebetrieb (§§ 15 – 17 EStG),
  • Selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG).

Zu den Einkunftsarten, bei denen die Einkünfte aus der Ermittlung von Überschüssen berechnet werden, gehören Einkünfte aus:

  • Nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG),
  • Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
  • Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
  • sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).

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Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien