Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Sie werden in Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte eingeteilt. Zu den Einkunftsarten, bei denen Einkünfte aus Gewinnen ermittelt werden, gehören die Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 – 14a EStG),
- Gewerbebetrieb (§§ 15 – 17 EStG),
- Selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG).
Zu den Einkunftsarten, bei denen die Einkünfte aus der Ermittlung von Überschüssen berechnet werden, gehören Einkünfte aus:
- Nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG),
- Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
- Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
- sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).