Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

07.03.2024 | Lexikon

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband vertritt die Interessen des Beherbergungs- und des Gaststättengewerbes. Er ist zuständig für die Gaststätten- und Hotelklassifizierung, die auf freiwilliger Basis beruht. Verliehen werden bis zu fünf Sterne. Die Klassifizierung für Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen (G-Klassifizierung) erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV). Ziel ist es, sowohl im Hotel- als auch im Gastronomiebereich für Transparenz zu sorgen. Nach Angaben des DEHOGA nehmen im Hotelbereich ca. 8.000 Betriebe teil. Die Klassifizierung gilt jeweils für drei Jahre und muss dann erneut beantragt werden. Überprüft werden nach Angaben des DEHOGA 280 Kriterien aus den Bereichen Gebäude und Raumangebot, Einrichtung und Ausstattung, Service, Freizeiteinrichtungen, Angebotsgestaltung und hauseigene Tagungsmöglichkeiten.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien