Brandmeldeanlagen sind nicht mit den herkömmlichen Einzelrauchmeldern zu verwechseln. Erstere sind nur für bestimmte Gebäude vom Gesetzgeber vorgeschrieben, etwa für Gewerbebetriebe, Kindergärten und Schulen, Betriebe des Gastgewerbes, Krankenhäuser, Seniorenheime. In Privatwohnungen sind sie nicht vorgeschrieben; hier besteht abhängig vom Bundesland gegebenenfalls eine Rauchmelderpflicht.
Eine Brandmeldeanlage besteht aus verschiedenen Geräten, die über Kabel miteinander vernetzt sind. Dazu können spezielle kabelvernetzte Rauchmelder gehören, aber auch Hitzemelder und andere Messgeräte sowie manuelle Alarmknöpfe unter Glas. Die Brandmeldeanlage wird in der Regel elektrisch betrieben; ihre Komponenten verfügen über Notbatterien. Die verschiedenen Komponenten sind mit einer Alarmzentrale im Gebäude und über diese teils direkt mit der Feuerwehr verbunden. Die Kombination herkömmlicher Einzelrauchmelder mit einer Brandmeldeanlage ist unzulässig.
Für Eigentümer gewerblicher Immobilien sehen die Standardverträge der Gemeinden für die Direktalarmierung der Feuerwehr meist eine Aufschaltung des Alarmsignals über eine besondere Vorrichtung vor. Diese muss gemietet werden – und zwar bei einem von der Gemeinde konzessionierten Unternehmen, das auch die Technik der jeweiligen Leitstelle geliefert hat. In diesem Bereich wurden lange Zeit hauptsächlich zwei bekannte Elektronikkonzerne konzessioniert. Diese verlangten von den Immobilieneigentümern bis zu 600 Euro für die Bereitstellung der Aufschalteinrichtung und eine Beteiligung an den Baukosten der Leitstelle in Höhe von mehreren hundert Euro. Die monatliche Gerätemiete lag bei ca. 100 bis 150 Euro. Bei der üblichen Vertragslaufzeit von zehn Jahren fielen so 12.000 bis 18.000 Euro laufende Kosten an. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines Musterverfahrens mit Beschluss vom 24.5.2013 diese Konzessionspraxis für wettbewerbswidrig erklärt. Es ging dabei um die Verträge der Stadt Düsseldorf (Az. B7 – 30/07). Gemeinden müssen demnach auch andere Anbieter in diesem Bereich zulassen, was die Preise dem Wettbewerb aussetzt.