Bezirksbevollmächtigter

06.03.2024 | Lexikon

Im Zuge der Reform des Schornsteinfegerwesens war beabsichtigt, den Begriff „Bezirksschornsteinfegermeister“ durch „Bezirksbevollmächtigter“ zu ersetzen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 27.06.2008 den Gesetzentwurf unter verschiedenen Änderungen angenommen. Der Begriff „Bezirksbevollmächtigter“ wurde dabei durch „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ ersetzt.

Maßgebliche Regelung ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Das vorherige Schornsteinfegergesetz trat am 31.12.2012 außer Kraft und wurde durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz abgelöst.