Beschlüsse der Wohnungseigentümer müssen so klar gefasst werden, dass zukünftige Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten über deren Inhalt vermieden werden.
Entspricht ein Eigentümerbeschluss den Anforderungen an die Bestimmtheit (Bestimmtheitsgrundsatz) nicht, ist er im Fall der Anfechtung vom Gericht für ungültig zu erklären.