Der Gesetzgeber hat einen gesetzlichen Rechtsrahmen zur Berufszulassung von Maklern und Verwaltern geschaffen. Ab dem 01. August 2018 tritt das neue Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von gewerblichen Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern in Kraft. Nach Vorgabe des Gesetzes sind Makler und Verwalter verpflichtet, alle drei Jahre nachzuweisen, dass sie sich in einem Umfang von 20 Stunden fortgebildet haben. Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen im Einzelnen anerkannt sind, wird durch den Erlass einer Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums bestimmt.
WEG- und Mietverwalter müssen künftig einen Gewerbeschein nach der Gewerbeordnung nachweisen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Gewerbetreibende zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist. Die Berufsverbände fordern eine strengere Berufszulassung und plädieren über das Gesetz hinaus zusätzlich für einen Sachkundenachweis.