Baumschau

07.03.2024 | Lexikon

Unter einer Baumschau versteht man die Inspektion eines Baumes auf seine Gesundheit und Standfestigkeit hin.

Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Bäume stehen, hat eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss darauf achten, dass seine Bäume keine anderen Personen oder deren Eigentum schädigen, wenn diese sich berechtigtermaßen in deren Umkreis aufhalten – also z.B. Mieter, Lieferanten oder Passanten auf dem angrenzenden Gehweg. Ist ein Baum sichtbar krank, brüchig und nicht mehr standfest, muss er ihn entfernen lassen. Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Baumschau durchzuführen. Tritt jedoch – etwa bei einem Sturm – ein Haftungsfall ein, prüfen die Gerichte, ob der Eigentümer den Zustand des Baumes regelmäßig überprüft hat. Es wird davon ausgegangen, dass eine Baumschau zumindest zwei Mal im Jahr stattzufinden hat – jeweils im Sommer und im Winter. Nach Ansicht einiger Gerichte reicht eine kritische Betrachtung des Baumes durch einen Laien, weil jeder Laie einen morschen oder kranken Baum als solchen erkennen kann (OLG Düsseldorf, Az. I-9 U 38/13). Andere Gerichte fordern sogar die Überprüfung durch einen Fachmann (Landgericht Magdeburg, Az. 9 O 757/10). Eine nachweisbare Überprüfung reduziert in jedem Fall das Haftungsrisiko des Grundstückseigentümers.