Baugesetzbuch (BauGB)

06.03.2024 | Lexikon

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die Rechtsgrundlage für das Bauplanungs- und Städtebaurecht.

Im Einzelnen regelt das BauGB in vier Kapiteln höchst unterschiedlich gewichtete Teile. Das BauGB enthält außerdem die Ermächtigungsvorschriften für den Erlass der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Eine Änderung erfuhr das BauGB durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ vom 21.12.2006, das am 1.1.2007 in Kraft trat. Die Erleichterung und damit die Beschleunigung des Verfahrens besteht unter anderem im Wegfall der Umweltprüfung bei der Erstellung von sogenannten „Bebauungsplänen der Innenentwicklung“.

Die zulässige Grundfläche (i.S.d. BauNVO) darf dabei 20.000 Quadratmeter nicht übersteigen. Bei Grundflächen zwischen 20.000 und 70.000 ist eine überschlägige Prüfung erforderlich, die zu einer Einschätzung von Auswirkungen auf die Umwelt gelangen soll.

Im „beschleunigten Verfahren“ kann von Darstellungen im Flächennutzungsplan vorweg schon abgewichen werden. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes muss allerdings nachgeholt werden. Diese Regelungen finden sich im neuen § 13a BauGB. Sie sind Ausdruck für das Bemühen um die Entbürokratisierung des Bauplanungsrechts.

Durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und Gemeinden“ vom 30.07.2011 wurden die Erfordernisse des Klimaschutzes im Rahmen der Bauleitplanung im BauGB berücksichtigt.

Die Grundlage bildet die Aufnahme beziehungsweise Weiterentwicklung von Klimaschutz und Energiekonzepten in den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB. Die Gemeinden müssen Energiekonzepte nicht nur in Gebieten mit Bauleitplänen, sondern auch in Entwicklungs- und Ergänzungssatzungen sowie in städtebaulichen Verträgen berücksichtigen.

Das Baugesetzbuch regelt unter anderem folgende Bereiche:

  • Städtebaurecht,
  • Bauleitplanung,
  • Flächennutzungsplan,
  • Bebauungsplan,
  • städtebauliche Verträge,
  • Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen,
  • Teilung von Grundstücken,
  • Gebiete mit Femdenverkehrsfunktion,
  • Gesetzliche Vorkaufsrechte,
  • Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung,
  • Zulässigkeit von Vorhaben,
  • Entschädigung,
  • Bodenordnung,
  • Umlegung,
  • Enteignung,
  • Erschließungsbeitrag,
  • Maßnahmen für den Naturschutz,
  • Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen,
  • Sanierung,
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen,
  • Stadtumbau,
  • Soziale Stadt,
  • Private Initiativen,
  • Erhaltungssatzung,
  • städtebauliche Gebote,
  • Sozialplan und Härteausgleich,
  • Miet- und Pachtverhältnisse,
  • Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur,
  • Wertermittlung,
  • Verwaltungsverfahren,
  • Zuständigkeiten,
  • Planerhaltung,
  • Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
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Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien