Baubeschränkung

06.03.2024 | Lexikon

Ein Grundstück kann nicht nach dem Belieben des Grundstückseigentümers bebaut werden. Seine „Baufreiheit“ wird durch viele Gesetze (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnungen der Bundesländer, Nachbarschaftsgesetze) eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden als Baubeschränkung bezeichnet.