Außenanlagen

06.03.2024 | Lexikon

Zu den Außenanlagen gehören nach Anlage 1 der (außer Kraft gesetzten) II. BV u.a.

  • Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluss bis zum öffentlichen Netz, Kleinkläranlagen, Brunnen und dergleichen,
  • Befestigungen von Wegen, Höfen, Spielplätzen,
  • Gartenanlagen mit Pflanzungen, Stützmauern, Teppichklopfstangen und so weiter

Die Kosten für Außenanlagen sind Teil der Baukosten.

Nach der DIN 276 (Kosten im Hochbau) zählen zu den Außenanlagen Geländeflächen (zum Beispiel Pflanzen, Rasen, Wasserflächen), befestigte Flächen (Wege, Höfe und so weiter), Baukonstruktionen in Außenanlagen (Einfriedung, Mauern, Rampen und so weiter), technische Anlagen (zum Beispiel Abwasser- und Wasseranlagen, Fernmelde- und informations-technische Anlagen), Einbauten und sonstige Maßnahmen für Außenanlagen.