Arbeitsstätte

06.03.2024 | Lexikon

Der Begriff der Arbeitsstätte wird im Arbeitsrecht, Steuerrecht und im Bereich der Statistik verwendet. Die rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Arbeitsstätte sind ferner von Bedeutung für Architekten und für Verwalter und Vermieter von Gewerbeobjekten.
Eine Arbeitsstätte umfasst einen oder mehrere Arbeitsplätze und befindet sich am Arbeitsort der betreffenden Arbeitnehmer. Im Steuerrecht existiert der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“.

Die Arbeitsstättenverordnung definiert
Arbeitsstätten als

  1. Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
  2. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.

Zur Arbeitsstätte gehören auch:

  1. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge,
  2. Lager-, Maschinen- und Nebenräume,
  3. Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume),
  4. Pausen- und Bereitschaftsräume,
  5. Erste-Hilfe-Räume,
  6. Unterkünfte,
  7. sowie weitere Einrichtungen, an die in der Verordnung besondere Anforderungen gestellt werden und die dem Betrieb der Arbeitsstätte dienen.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber u.a., die Arbeitsstätte instand zu halten, Mängel und Gefahren zu beseitigen und Reinigungsarbeiten durchzuführen. Es gibt Regelungen über Fluchtwege, Feuerlöscheinrichtungen, Sanitärräume und den Nichtraucherschutz. Anhänge zur Verordnung regeln im Einzelnen die notwendige Beschaffenheit der Arbeitsstätte (u.a. Energieverteilanlagen, Wände und Decken, Fenster, Türen und Verkehrswege). Wichtige Regelungen betreffen auch Beleuchtung, Raumtemperatur, Belüftung und Lärmschutz. Die Arbeitsstättenverordnung bleibt jedoch meist allgemein und nennt oft keine konkret einzuhaltenden Grenz- oder Messwerte.

Für Präzisierung sorgen die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR). So regelt etwa die ASR 6/1,3 die in unterschiedlichen Räumen der Arbeitsstätte zulässige Raumtemperatur; die ASR 7/3 betrifft die künstliche Beleuchtung.