Mit Hilfe des Arbeitnehmer – Entsendegesetzes (AEntG) können in verschiedenen Branchen Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen vorgeschrieben werden. Diese können betreffen:
- Mindestlohn
- Urlaubsanspruch
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Bedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern
Dies betrifft einerseits Arbeitnehmer, die durch im Ausland ansässige Arbeitgeber zur Arbeit nach Deutschland entsandt werden, andererseits aber auch alle regelmäßig im Inland beschäftigten Arbeitnehmer. Zu den einbezogenen Branchen gehören unter anderem
- das Bauhaupt- und Nebengewerbe
- die Gebäudereinigung
- die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.
Ein bundesweiter Tarifvertrag wird dabei unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern zwingend angewendet, wenn er
- für allgemeinverbindlich erklärt ist oder
- eine Rechtsverordnung nach § 7 AEntG vorliegt.