Anforderungen in der Meisterprüfung

06.03.2024 | Lexikon

Die Anforderungen an die Meisterprüfung sind bundeseinheitlich geregelt in der AMVO (Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben). Diese beschreibt Inhalt, Gliederung und Durchführung der Meisterprüfung. Es gibt die folgenden selbstständigen Prüfungsteile:

  • Prüfung der meisterhaften Verrichtung der in dem Handwerk
    gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),

  • Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
  • Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen
    und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und

  • Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen
    Kenntnisse (Teil IV).

Grundlage der AMVO sind die §§ 45 bis 51e Handwerksordnung (HwO). Eine weitere wichtige Regelung in diesem Bereich ist die Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO). Diese am 17.12.2001 geschaffene Verordnung regelt das Zulassungs- und Prüfungsverfahren bei der Meisterprüfung im Handwerk.