Altlastenkataster

06.03.2024 | Lexikon

Nach Landesrecht sind Altlastenkataster zu führen. Sie dienen der Information über etwa vorhandene Bodenverunreinigungen, die vor einer etwaigen Bebauung beseitigt werden müssen. Auch Verdachtsflächen werden im Altlastenkataster erfasst. Hier muss durch Bodenproben Klarheit geschaffen werden. Das Umweltbundesamt informiert über die in den Bundesländern hierfür zuständigen Stellen.

Für eine Vergleichbarkeit der Statistiken sorgt durch terminologische Festlegungen die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz. In der Altlastenstatistik werden unter Auswertung der Altlastenkataster ausgewiesen:

  • die Zahl der altlastenverdächtigen Flächen – getrennt nach Altablagerungen und Altstandorten,
  • die Flächen, bei denen die Gefährdungsabschätzung abgeschlossen ist,
  • die bestehenden Altlastenflächen,
  • die sich in Sanierung befindlichen Flächen und
  • die bereits sanierten Flächen (Flächen ohne Gefährdungspotenzial) sowie
  • die Flächen, die im Rahmen der Nachsorge von Sanierungsmaßnahmen überwacht werden.

Die EDV-gestützten Altlastenkataster werden ständig erneuert und erhalten als Informationsgrundlage für Eigentümer und Grundstücksinteressenten ein immer größer werdendes Gewicht.