Was ist eine Grundschuldbestellung?
Mit der Grundschuldbestellung, die durch einen Notar erfolgen muss, stimmt der Eigentümer einer Immobilie zu, dass eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Der Notar leitet die entsprechenden Unterlagen an das Grundbuchamt weiter.
In der Grundschuldbestellung ist die genaue Bezeichnung des Sicherungsobjektes (Flurstücknummer, Angaben zum Grundstück sowie den Eigentümern) enthalten. Außerdem beinhaltet sie eine dingliche Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel, in welcher die Grundstückseigentümer zustimmen, dass die Bank die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwerten darf, wenn der Darlehensnehmer mit den Leistungen aus seinem Darlehensvertrag in Verzug gerät. Banken sichern auf diese Weise einen Immobilienkredit ab. Viele Banken verlangen zusätzlich eine persönliche Haftungsunterwerfung, wonach auch das sonstige Vermögen der Kunden im Verwertungsfall herangezogen werden darf.
Wie erfolgt nun eine Grundschuldbestellung? Für die Grundschuldbestellung ist das Grundschuldbestellungsformular der finanzierenden Bank erforderlich. Ein Notar leitet die erforderlichen Schritte für die Eintragung beim Grundbuchamt ein und stellt Darlehensgeber und Darlehensnehmer eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde zu. Viele Banken zahlen die Darlehenssumme erst nach der Eintragung der Grundschuld aus, weil die Immobilie erst dann als Sicherheit für das gewährte Grundschuldarlehen dient. Daher ist es ratsam, die Bestellung der Grundschuld zügig zu veranlassen, damit das Darlehen rechtzeitig ausgezahlt werden kann. Dies dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, bei einer Anschlussfinanzierung meist ca. 14 Tage.
Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Grundschuld trägt der Eigentümer bzw. Darlehensnehmer, die Höhe der Kosten ist dabei abhängig von der eingetragenen Summe und richtet sich bundeseinheitlich nach der Gebührenordnung für Notare. Banken verwenden für die Bestellung des Grundpfandrechts üblicherweise ein Grundschuldbestellungsformular, welches dem Notar zur Verfügung gestellt wird. Die Grundschuldbestellung ist von allen Eigentümern zu unterschreiben.